In der Gebäudereinigung gilt ein eigener, allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 15,00 € brutto pro Stunde – und liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Zum Lohn kommen für jede Reinigungsfirma Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitstage, Versicherungen, Reinigungsmittel, Geräte, Fahrzeug und Verwaltung. Der Stundensatz, den Sie als Kunde zahlen, liegt deshalb zwangsläufig deutlich über dem Mindestlohn.
Liegt ein Angebot pro Reinigungsstunde kaum über diesem Wert, sollten Sie genau nachfragen: Dann wird meist an der Reinigungszeit, an der Qualität oder an der ordnungsgemäßen Anmeldung der Reinigungskräfte gespart.